Bei der Sanierung in geschlossener Bauweise bieten wir die partielle Auskleidung (Kurzschlauch) und das Schlauchliningverfahren an. Die Sanierung findet in der Regel über vorhandene Leitungszugänge wie Revisionsklappen, Revisionsöffnungen und Revisionsschächte statt. Die geschlossene Sanierung ist ab einer Rohmennweite von DN 100 mm sowie für Abzweige und Bögen (90°) möglich.
Nach der Sanierung besitzt der Leitungsbereich eine gleichmäßige Glasfaserauskleidung mit zuverlässiger Dichtheit, hoher Standsicherheit und optimalen Abflusseigenschaften (sehr glatte Oberfläche des eingebauten Materials). Die eingebauten Materialien entsprechen dem höchsten Qualitätsstandard. Dieser kann durch Herstellerzertifikate oder weitergehende Prüfungen nachgewiesen werden.
Durch die geschlossene Sanierung (Kurzschlauch / Schlauchlining) können folgende Schäden im Rohr-oder Kanalbereich behoben werden:
• Rohrbruch
• Scherbenbildung, Risse
• Wurzeleinwuchs
• Inkrustrationen (z. B. bei Gussrohren)
• Rohrversätze
• Undichtigkeiten (z. B. eindringendes Wasser )